AGBs ÖKOBO GmbH

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der ÖKOBO GmbH (AGB)

Allgemeines

Von der ÖKOBO GmbH (im Folgenden „\/erkäuferin" genannt) durchgeführte Verkäufe im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, erfolgen nur aufgrund der nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

Auch wenn wir Abweichungen nicht widersprechen, die diesen Bedingungen entgegenstehen, werden diese von der Verkäuferin nicht anerkannt.

Außer es wird den vom Käufer gewünschten abweichenden Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Für den Verkauf gelten die in der Bundesrepublik Deutschland zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen und Qualitätsnormen, die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, des Handelsgesetzbuches und der übrigen allgemeinen Gesetze. Ergänzend zu den nachstehenden Bedingungen gelten im Handelsverkehr mit Obst und Gemüse die CORFREUROP-Bedingungen, soweit Sie nicht durch die nachstehenden Bedingungen abgeändert oder ergänzt werden. Die nachstehenden Bedingungen gehen in jedem Fall vor.

Vertragsschluss

Die Angebote der Verkäuferin an den Käufer sind freibleibend. Der Vertragsabschluß erfolgt erst durch Zusendung eines Avis/Auftragsbestätigung oder Lieferung. Schriftlich erteilte Avis gelten als vereinbart, wenn der Empfänger diesen nicht umgehend schriftlich widerspricht.

Lieferung, Gefahrübergang

Unsere Verkäufe erfolgen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Lieferfristen gelten nur als annähernd, sofern sie nicht als fester Liefertermin vereinbart sind.

In Fällen höherer Gewalt, wetterbedingten Transportschwierigkeiten z.B. durch starken Schneefall, behördliche Maßnahmen, Aufruhr, Streik, Diebstahl, Verkehrsstockungen, Fehlen von Arbeitskräften, Nichtbelieferung von Vorlieferanten sind wir berechtigt, die Lieferung der Ware um die Dauer des hindernden Ereignisses hinauszuschieben, vom Vertrag zurückzutreten oder entsprechend dem Umfang der höheren Gewalt nur teilweise zu liefern, ohne dass der Käufer Ansprüche auf Schadensersatz oder Nachlieferung geltend machen kann.

Sofern nicht anders vereinbart oder auf dem Avis sichtbar ist der Erfüllungsort für Lieferungen der Versandort, unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt. Eine Versicherung wird nur nach Vereinbarung mit dem Käufer auf dessen Kosten abgeschlossen.

Abnahme, Mangeluntersuchung und Gewährleistung

Qualitative Mängel hinsichtlich der Lieferungen von frischem Obst und Gemüse müssen entsprechend der COFREUROP-Bedingungen stets umgehend nach Erhalt der Ware erfolgen, das Gleiche gilt für Stück und Gewichtsreklamationen. Bei Qualitätsmängeln sind Fotos der Ware und von einem Etikett zeitnah zuzusenden.

Jede Gewährleistung ist ausgeschlossen, sobald die Ware von fremder Seite verändert worden ist. Bewegt sich der Qualitätsabfall innerhalb der von der UNECE Verpackungsnorm vorgeschriebenen Toleranzen und entspricht der Rest der Partie der kontraktlichen Qualitätsbezeichnung, so ist der Käufer lediglich zu einer angemessenen Minderung berechtigt.

Bei höheren Qualitätsmängeln sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt, aber nicht verpflichtet. Lehnen wir eine Ersatzlieferung ab oder ist auch die Ersatzlieferung im Sinne des vorstehenden Satzes mangelhaft, so gelten die gesetzlichen Regelungen.

Wurde die Ware nach Besichtigung durch den Käufer oder einen Beauftragten gekauft, so ist jede Reklamation ausgeschlossen.

Zahlung und Eigentumsvorbehalt

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Unsere Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprühe rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

Bis zur vollen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

Der Käufer darf die Ware in seinem ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter veräußern, wobei die Kaufpreisforderung bereits jetzt im Umfange unserer Forderung gegen den Käufer uns abgetreten wird. Soweit der Kaufpreis von dem Dritten an unseren Käufer bezahlt wird, hat der Käufer ihn im Rahmen der Abtretung nur treuhänderisch für unsere Rechnungen zu vereinnahmen und unverzüglich an uns bis zur Erfüllung unserer Forderung abzuführen.

Von Eingriffen von Gläubigern des Käufers, insbesondere Pfändungen unserer Ware, hat der Käufer uns sofort schriftlich zu unterrichten. Alle Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffs gehen zu Lasten des Käufers.

Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich etwaiger Refinanzierungs- Oder Umkehrwechsel behalten wir uns das Eigentum an unseren Warenlieferungen, die nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden dürfen, vor. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

Gerichtsstand

Gerichtstand ist Tettnang, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

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